Aprovia fordert Labor-Zertifikate bei Ihren Lieferanten an — in deren Landessprache —, prüft sie gegen alle 12 PPWR-Kriterien und legt Ihnen einen unterschriftsfertigen Bericht auf Deutsch ins Postfach.
Kein Verpackungs-Fachwissen nötig · Lieferant braucht nur einen Link
Die Packaging and Packaging Waste Regulation ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Das Ziel: Den Verpackungsverbrauch in der EU drastisch reduzieren und die Recyclingfähigkeit stärken. Das Tückische für Sie: Wer verpackte Waren aus einem Drittland (z.B. Asien) in die EU einführt, gilt rechtlich als Hersteller. Damit übernehmen Sie die volle Haftung für alle strengen Grenzwerte, EPR-Pflichten und Materialvorgaben – und müssen diese lückenlos nachweisen.
Ihr Lieferant in Shenzhen oder Istanbul versteht die Anforderung nicht, antwortet spät oder schickt das falsche Dokument. Sie hängen in E-Mail-Schleifen fest.
„Cr(VI) < 0.01 mg/kg, migration limit per Annex…" — englische Prüfberichte in ein belastbares Ja/Nein zu übersetzen, kostet Stunden oder teure Berater.
Ohne Konformitätsnachweis drohen Bußgelder, Rückrufe und blockierte Ware am Zoll. Und die Nachweispflicht liegt bei Ihnen.
Name, Land, Kontakt — 30 Sekunden im passwortgeschützten Dashboard.
→Ihr Lieferant erhält per E-Mail, WhatsApp oder WeChat eine Upload-Aufforderung in seiner Landessprache.
→Das hochgeladene Zertifikat wird gegen alle 12 PPWR-Kriterien geprüft. Werte werden zu einem klaren Fazit.
→Konform: Fertiger Bericht. Nicht konform: Ihr Lieferant bekommt automatisch eine Mängelliste.
So läuft der komplette Prozess in Aprovia — automatisch, nachvollziehbar, in wenigen Minuten.
您的德国买家需要符合欧盟包装法规 (EU 2025/40) 的文件。请通过以下链接上传检测报告或符合性声明:
— Aprovia
Kein Konto, keine E-Mail. Eine Datei rein — und Sie sehen in Sekunden, welche der 12 PPWR-Kriterien Ihr Lieferant erfüllt und welche nicht.
1 kostenlose Prüfung pro Besucher · Ihre Datei wird nur geprüft, nicht gespeichert.
Den vollen Service — automatische Anforderung beim Lieferanten in dessen Sprache, Nachbesserungs-Schleife bei Mängeln und die fertige EU-Konformitätserklärung (DoC) als PDF — gibt es im Pilotprogramm.
Keine Stichproben, kein Bauchgefühl — jeder Upload durchläuft den vollständigen Katalog der EU-Vorgaben.
Max. 100 mg/kg für Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI.
Strikte Grenzwerte von max. 25 ppb pro Einzelsubstanz.
Interne Konformitätsbewertung der Verpackung.
Registrierung in nationalen Herstellerregistern.
Verbindliche Mindestquoten für Kunststoff ab 2030.
Muss großmaßstäblich recycelbar gestaltet sein.
Harmonisierte Pflichtkennzeichnung zur Materialzusammensetzung.
Reduzierung auf Minimum; maximal 50 % Leerraum zulässig.
Begrenzung besorgniserregender Stoffe in Verpackungen.
Vorgaben an Gestaltung, Hygiene und Sicherheit für Mehrweg.
Erstellung der technischen Dokumentation nach Anhang VII.
Analysen zur Bestätigung der werkstofflichen Konformität.
Deutsches Fazit, klare Ampel, professioneller HTML-Bericht im Anhang — bereit für Ihre Ablage, Ihren Wirtschaftsprüfer oder den Zoll.
Sie erhalten automatisch eine Ergebnis-Mail mit dem unterschriftsfertigen Prüfbericht. Der Lieferant steht im Dashboard auf Grün.
Ihr Lieferant erhält automatisch eine Nachbesserungs-Mail in seiner Sprache — mit konkreter Mängelliste. Neuer Upload, neue Prüfung. Bis es passt.
Sobald ein Lieferant konform ist, erstellt Aprovia die EU-Konformitätserklärung (Declaration of Conformity) nach dem verbindlichen Muster in Anhang VIII der PPWR — unterschriftsfertig, revisionssicher versioniert.
Alle 8 Pflichtangaben der Verordnung: eindeutige Kennung, Erzeuger, Konformitätsaussage zu Art. 5–12, angewandte Normen. Kein Vorwissen nötig.
Jede bestandene Prüfung erzeugt eine neue, nummerierte DoC (AP-DoC-2026-…). Die komplette Historie bleibt abrufbar — für Audits, Zoll oder Ihren Wirtschaftsprüfer.
Jeder Verpackungstyp eines Lieferanten führt eine eigene DoC mit eigener Historie. Mehrere Produkte, ein Überblick — sauber getrennt.
Zusätzlich erhalten Sie den internen Prüfbericht als technische Dokumentationsgrundlage nach Anhang VII — genau das, was Sie bei einer Behördenanfrage vorlegen müssen.
Aprovia ist fokussiert auf das, was kleine und mittlere Importeure wirklich brauchen: Lieferanten-Nachweise und Konformitätserklärungen. Klar abgegrenzt, ohne Versprechen, die wir nicht halten.
Dafür gibt es spezialisierte Enterprise-Plattformen. Aprovia bleibt bewusst fokussiert.
Aprovia startet mit einer ausgewählten Gruppe von Importeuren. Als Pilotkunde bekommen Sie den vollen Funktionsumfang, persönliche Betreuung beim Einstieg und gestalten die Weiterentwicklung mit — zu fairen Pilot-Konditionen, die wir gemeinsam im Gespräch festlegen.
Erzählen Sie uns kurz von Ihren Lieferanten — wir richten Ihren Zugang ein und finden gemeinsam die passenden Konditionen. Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags.
Ja, als Importeur gilt jede in der EU ansässige Person, die Verpackungen aus einem Drittland in den Markt einführt. Damit übernehmen Sie die Pflichten des Herstellers.
Ab 2027 müssen Sie sich in jedem EU-Land, in dem Sie Verpackungen in Verkehr bringen, in ein Herstellerregister eintragen lassen und ggf. einen Bevollmächtigten benennen.
Nein. Die Upload-Aufforderung und alle Nachbesserungs-Mails werden automatisch in der Landessprache Ihres Lieferanten verschickt. Der Lieferant sieht nur ein einfaches Upload-Portal.
Labor-Zertifikate und Prüfberichte als PDF-, TXT- oder Markdown-Datei. Alternativ kann Ihr Lieferant eine CSV-Datei mit der Stückliste und den Laborwerten hochladen.
Eine unterschriftsfertige EU-Konformitätserklärung (DoC) als PDF, aufgebaut nach Anhang VIII der PPWR, sowie einen internen Prüfbericht als technische Dokumentation (Anhang VII).
Ja. Karton, Kunststoff-Inlay, Etikett und Klebstoff werden als Stückliste erfasst und einzeln gegen die chemischen Grenzwerte und die Recyclingfähigkeit geprüft.
Legen Sie Ihren ersten Lieferanten an — und lassen Sie die Schleife für sich arbeiten.
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